Härtefallhilfen für Privathaushalte
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, haben Bund und Länder finanzielle Hilfen beschlossen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.
Anträge können ab sofort bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Online-Portal eingereicht werden.
Über einen Online-Rechner kann vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Es ist zu empfehlen, die für den Antrag benötigten Angaben und Unterlagen im Vorfeld bereit zu halten. Welche dies im Einzelnen sind, ist folgender Übersicht zu entnehmen.
- Adressdaten des Gebäudes / der Gebäude
- Insgesamt beheizte Fläche des Gebäudes in m²
- Davon für Wohnzwecke genutzte, beheizte Fläche in m²
- Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person
- Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Rückerstattung
- Persönliche Angaben, Anschrift, Kontaktdaten der antragstellenden Person
- Rechnungen der gekauften Brennstoffe / Energieträger
- Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Brennstoffe / Energieträger
- Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n)
- Personalausweis der antragstellenden Person
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.