Telefonaktion zum Thema „Wie heizen wir in Zukunft“
Pressemitteilung, 29.11.2023 - Fachleute der Energieagentur Landkreis Göppingen und der Innung Sanitär-Heizung-Klempnerei beantworten Fragen rund um das Thema Heizung und zu den gesetzlichen Änderungen ab 2024.
In den vergangenen Monaten hat das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) für viel Wirbel gesorgt – und zu einigen Verunsicherungen bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern geführt. Das auch als Heizungsgesetz bezeichnete Vorhaben wird zum 01. Januar 2024 in Kraft treten und soll den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung einleiten.
So müssen neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird. Für Neubauten in Baulücken und beim Austausch von Heizungen in bestehenden Gebäuden gelten längere Übergangsfristen, die mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sind.
Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Kommune bereitstehen. Erst wenn feststeht, wo Wärme- beziehungsweise Wasserstoffnetze und wo Einzelheizungen künftig die Wärmeversorgung übernehmen sollen, können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die für sie beste Heizungsvariante wählen.
In den Kommunen im Landkreis Göppingen wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2028 verpflichtend. Dabei können mehrere technologische Möglichkeiten genutzt werden, wie beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung.
Wird in einer Kommune auf Grundlage eines Wärmeplans bereits vorab entschieden, Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen auszuweisen, endet die Frist früher. Der Wärmeplan allein löst die Verpflichtung zur Nutzung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien nicht aus.
Für funktionierende Heizungen gibt es keine Verpflichtung zum Austausch. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann.
Bis zum Ablauf der Frist dürfen weiterhin auch neue Heizungen eingebaut werden, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Diese müssen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg bereits seit 2015 mit 15 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden oder es müssen Ersatzmaßnahmen wie Wärmedämmung vorgenommen werden. Können solche Heizungen nach abgeschlossener Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden, müssen sie ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
ab 2029: mindestens 15 Prozent
ab 2035: mindestens 30 Prozent
ab 2040: mindestens 60 Prozent
ab 2045: 100 Prozent.
Darüber hinaus muss in diesen Fällen eine verpflichtende Beratung zu den wirtschaftlichen Risiken durch fossile Brennstoffe erfolgen. Denn bei Öl und Gas ist in den nächsten Jahren mit deutlichen Preissteigerungen zu rechnen. Doch welche Alternativen gibt es zu Öl und Gas? Welche Heiztechniken können das eigene Zuhause zukünftig effizient beheizen? Und erhalte ich staatliche Fördermittel, wenn ich mich für einen Wechsel zu Erneuerbaren Energien entscheide?
Diesen und vielen weiteren individuellen Fragen der Leserinnen und Leser stellen sich die Experten der Energieagentur Landkreis Göppingen und der Innung Sanitär-Heizung-Klempnerei bei der Telefonaktion der NWZ und der GEISLINGER ZEITUNG am Mittwoch, 29. November von 16 bis 18 Uhr.